AM15 & B196

AM15 & B196


Was bedeutet AM15?

Roller, Moped oder Mokick fahren.

50ccm und 45 km/h schnell.

Diese Fahrzeuge könnt ihr jetzt ab dem 15. Geburtstag fahren.

Anmelden könnt ihr euch natürlich schon bis zu 1/2 Jahr vor eurem 15. Geburtstag.


Für den Erwerb des Führerscheines AM15 ist eine Prüfung von 45 Minuten mit einem Prüfer vom TÜV zwingend vorgeschrieben. Wie bei jeder anderen Führerscheinprüfung auch.


Ihr benötigt einen Sehtest, ein aktuelles biometrisches Passbild und eine Bescheinigung eines Kurses Sofortmaßnahmen am Unfallort.




Was bedeutet B196 und was sind die Voraussetzungen?

Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ( 125 ccm ) im INLAND, sofern der/die Inhaber/in der Fahrerlaubnis der Klasse B diese ununterbrochen seit mind. 5 Jahren besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat.


Die Ausbildung besteht aus

- einer theoretischen Schulung; Dauer mind. 4x90 Minuten

- einer praktischen Schulung; Dauer mind. 5x90 Minuten


Für den Erwerb ist kein separater Führerscheinantrag erforderlich.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, stellen wir als Fahrschule eine Bescheinigung aus und mit Dieser und einem biometrischen Passbild kann man auf dem Straßenverkehrsamt die Klasse B196 eintragen lassen.